AUF REISEN VERSICHERT!
Die Würth Financial Services AG, vormals Oberhänsli & Partner AG steht allen Kunden, welche eine UBS- Kreditkarte besitzen, für Detailinformationen und Rückfragen im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen jederzeit zur Verfügung.
Die häufigst gestellten Fragen - FAQ (Fragen & Antworten) zur Reise- und Flugunfallversicherung
1. Wer ist versichert?
Versicherte Personen sind:
 | UBS VISA- oder MasterCard-Kreditkarteninhaber (auch Partnerkarteninhaber)
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 | Ehegatten des Kreditkarteninhabers; ist der Karteninhaber nicht verheiratet, der mit ihm im gleichen Haushalt lebende nachweisbare Konkubinatspartner
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 | Unterstützungsberechtigte und ledige Kinder des Kreditkarteninhabers bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. |
2. Was ist versichert?
Versichert sind die Folgen von Unfällen als Passagier (Lenker oder Insasse) mit einem öffentlichen oder gemieteten Transportmittel während der Reise inkl. Ein- und Aussteigen.
3. Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.
4. Wann gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt, wenn die Reisekosten (abzüglich eines allfälligen geleisteten Barvorschusses von max. 20% der Reisekosten) mit der Kreditkarte bezahlt worden sind.
5. Welche Leistungen sind versichert?
 | Tod
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 | Invalidität
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 | Transport- und Rettungskosten (subsidiär zu einer bestehenden Unfallversicherung) |
6. Sind Heilungskosten bei Unfall versichert?
Nein. Heilungskosten sind nicht versichert.
7. Sind Folgen von Krankheiten versichert?
Nein. Die Folgen von Krankheiten sind nicht versichert.
8. Sind finanzielle Verluste bei Nichtantreten- bzw. bei Abbruch der Reise infolge Unfall oder Krankheit versichert?
Nein. Annullierungskosten sind nicht versichert.
9. Sind Verlust, Abhandenkommen, Verspätung und/oder Beschädigung des Reisegepäckes versichert?
Nein. Das Reisegepäck ist nicht versichert.
10. Gelten die Versicherungsleistungen auch, wenn der Versicherte mit einem Privatfahrzeug verunfallt?
Nein.
11. Wer wird im Todesfall begünstigt?
Stirbt ein Versicherter infolge eines versicherten Unfalles, so bezahlt die Elvia die vereinbarte Versicherungssumme bis max. CHF 300'000.-- (bei Gold-Karten bis max. CHF 600'000.--). Für Versicherte, die zum Zeitpunkt des Unfalles das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Todesfallentschädigung max. CHF 10'000.--.
Folgende Personen gelten nacheinander und abschliessend als zum Bezug der Todesfallsumme berechtigt:
 | der Ehegatte; ist der Versicherte nicht verheiratet, der mit ihm im gleichen Haushalt lebende nachweisbare Konkubinatspartner, bei dessen Fehlen
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 | die Kinder und Adoptivkinder zu gleichen Teilen, bei deren Fehlen
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 | die Eltern, bei deren Fehlen
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 | die Grosseltern, bei deren Fehlen
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 | die Geschwister |
12. Kann die Begünstigung abgeändert werden?
Ja. Wünscht der Versicherte eine abweichende Begünstigung, bedarf es einer datierten und vom Versicherten unterzeichnete Beantragung, mittels Brief an die Elvia, via Würth Financial Servies AG, vormals Oberhänsli & Partner AG, Zürcherstrasse 66-68, Postfach 179, 8800 Thalwil. Die Begünstigung gilt bis auf Widerruf.