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DIEBSTAHLSCHADEN

 

Durch die Diebstahlversicherung besteht die Möglichkeit, Schäden gegen Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl zu versichern. Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: "Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl".







Meldung eines Schadenfalls:

 

Ihren Schadenfall können Sie uns durch das Ausfüllen der Schadenformulare online melden. Wählen Sie dazu das entsprechende Formular:

 

Hausratversicherung
Gebäudeversicherung 
Geschäftsversicherung 
Technische Versicherung  (EDV-Anlagen, Maschinenkasko etc.)
Wertsachenversicherung

 

Wir bitten Sie, die Eingabemasken vollständig auszufüllen. Ihr Schadenfall wird dadurch rasch und unkompliziert abgewickeln. Ihre Angaben werden selbstverständlich gemäss Datenschutz streng vertraulich behandeln. 


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