FACHINFO & FACHBEITRÄGE
Berufliche Vorsorge:
Der BVG-Mindestzinssatz ist nach bundesrätlichem Beschluss mit Wirkung ab 1. Januar 2012 von 2.00% auf 1.50% gesenkt worden.
Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für das Altersguthaben gemäss BVG. Vor-/überobligatorische Guthaben können auch mit einem tieferen Zinssatz verzinst werden.
Für den Bundesrat sind die folgenden Komponenten bestimmend für eine Zinsanpassung:
- Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen
- Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen
- finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen