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Berufliche Vorsorge
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FACHINFO & FACHBEITRÄGE

 

Berufliche Vorsorge:

 

Der BVG-Mindestzinssatz ist nach bundesrätlichem Beschluss mit Wirkung ab 1. Januar 2012 von 2.00% auf 1.50% gesenkt worden.

 

Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für das Altersguthaben gemäss BVG. Vor-/überobligatorische Guthaben können auch mit einem tieferen Zinssatz verzinst werden.

 

Für den Bundesrat sind die folgenden Komponenten bestimmend für eine Zinsanpassung:

- Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen

- Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen

- finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen







Grenzbeträge 1.- 3. Säule für 2012

 

Grenzbeträge 1.- 3. Säule für 2011

 

BVG-Zahlen für 2010

 

BVG-Zahlen für 2009

 

AHV, Alters- und Hinterlassenenversicherung
BVG, Berufliche Vorsorge
ALV, Arbeitslosenversicherung
IV, Invalidenversicherung

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