Geschäftsreiseversicherung

Geschäftsreiseversicherung

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Schutz ihrer Arbeitnehmer:innen. Wenn Arbeitnehmer:innen zu Geschäftszwecken ins Ausland reisen, ist der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers besondere Beachtung zu schenken. Eine der vier Pflichten ist die Interventionspflicht bei einem Krankheitsfall, einem Unfall oder anderweitigen Notfällen.

Sie wollen umfassenden Versicherungsschutz für Geschäftsreisen und von umfassenden Informationen von länderspezifischen Gegebenheiten bei der Reisevorbereitung profitieren? Mit einer Geschäftsreiseversicherung erhalten Sie die notwendige Absicherung und Dienstleistung.

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