Haftpflichtschaden

Unter Haftpflicht ist die Pflicht zu verstehen, für einen widerrechtlich zugefügten Schaden an einer Drittperson einzustehen. Gründe für Haftpflichtschäden sind die Verletzung der Sorgfaltspflicht oder das schuldhafte Handeln. Die Haftplichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, den der Versicherungsnehmer dadurch erlitten hat, dass er berechtigte Ansprüchen Dritter befriedigen muss.

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