Zusammenfassung Sozialversicherungsbeiträge und Grenzbeiträge per 1.1.2023
Stand 1. Januar 2023
Finden Sie hier die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge und Grenzbeiträge gültig per 1.1.2023. Die Informationen als PDF finden Sie hier.
Sozialversicherungskennzahlen und Grenzbeiträge 2023
Sozialversicherungsbeiträge
AHV
8.7 %
IV
1.4 %
EO
0.5 %
ALV
2.2 % für Löhne bis CHF 148'200
Mindestbeitrag AHV/IV/EO
CHF 514 (Selbstständigerwerbende und der Nichterwerbstätigen)
AHV - Alter- und Hinterlassenenversicherung
Beiträge in CHF
Minimale jährliche Altersrente
14'700
Maximale jährliche Altersrente
29'400
BVG - Berufliche Vorsorge
Eintrittsschwelle (minimaler Jahreslohn)
22'050
Maximal anrechenbarer Jahreslohn gemäss BVG
88'200
Koordinationsabzug gemäss BVG
25'725
Maximal versicherter Jahreslohn gemäss BVG
62'475
Minimal versicherter Jahreslohn gemäss BVG
3'675
Maximal versicherbarer Jahreslohn gemäss BVG
882'000
Mindestverzinsung des BVG Altersguthabens
1,00 %
Risikoversicherung ab Jahrgang
2005
Risikoversicherung und Bildung Altersguthaben ab Jahrgang (falls Eintrittsschwelle erreicht)
1998
Unfallversicherung gemäss UVG
Maximal versicherter Lohn(falls Anstellung geringer als 8 Std. pro Woche nur für Betriebsunfälle versichert)
148'200
Gebundene Vorsorge der Säule 3a
Im Rahmen der gebundenen Vorsorge sind folgende Beiträge steuerlich abzugsberechtigt:
- bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule
7'056
- ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule
35'280
ALV - Arbeitslosenversicherung
Maximal versicherter Lohn
148'200
MVG - Militärversicherung
Maximal versicherter Lohn
152'276
Mutterschaftsentschädigung (EO)
Maximal versicherter Lohn
88'200
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