Diebstahlschaden
Durch die Diebstahlversicherung besteht die Möglichkeit, Schäden gegen Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl zu versichern. Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: "Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl".
Meldung eines Schadenfalls:
Ihren Schadenfall können Sie uns durch das Ausfüllen der Schadenformulare online melden. Wählen Sie dazu das entsprechende Formular:
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Geschäftsversicherung
- Technische Versicherung (EDV-Anlagen, Maschinenkasko etc.)
- Wertsachenversicherung
Wir bitten Sie, die Eingabemasken vollständig auszufüllen. Ihr Schadenfall wird dadurch rasch und unkompliziert abgewickelt. Ihre Angaben werden selbstverständlich gemäss Datenschutz streng vertraulich behandelt.