Diebstahlschaden

Durch die Diebstahlversicherung besteht die Möglichkeit, Schäden gegen Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl zu versichern. Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: "Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl".

Meldung eines Schadenfalls:

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