Kollektiv-Unfallversicherung

Kollektiv-Unfallversicherung

Die Kollektiv-Unfallversicherung bezahlt sofort und ohne Abklärung der Verschuldensfrage, wenn in Ihrem Betrieb eine versicherte Person, z.B. ein freiwilliger Mitarbeiter, verunfallt.

Mit der Kollektiv-Unfallversicherung können spezielle Personengruppen versichert werden wie beispielsweise freiwillige Mitarbeiter, Helfer von Institutionen, Firmen und Vereinen, welche nur sporadisch eingesetzt werden. Versicherungsumfang und -leistungen werden gezielt auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten. Die Kollektiv-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz, unabhängig von der Verschuldensfrage.

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