Ihre Organhaftung. Unsere Organhaftpflichtversicherungs-Lösungen

Organhaftpflichtversicherung

Pflichtverletzungen kommen weit häufiger vor, als man denkt. Es genügt schon fahrlässiges Tun oder Unterlassen, um Ihre persönliche Haftung zu begründen. Die Organhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn durch Ihre Pflichtverletzung den Gesellschaftern, Gläubigern oder dem Unternehmen selbst ein Schaden entsteht.

Geschäftsführer und andere Organe Ihres Unternehmens stehen in einer gesetzlichen Verantwortlichkeit. Diese bestimmt, dass sie dann für Schäden haften, wenn ihre Handlungen oder Unterlassungen als Pflichtverletzung gelten. Weil die Haftung persönlich und unbeschränkt ist, betrifft sie auch das Privatvermögen.

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