MOTORFAHRZEUGVERSICHERUNG (HAFTPFLICHT)

Gegenstand dieser obligatorischen Versicherung ist die Haftpflicht des Halters oder Lenkers eines Motorfahrzeugs für Personen- und Sachschäden. Grund für die Schaffung des Obligatoriums war der Schutz des Geschädigten, der nur bei Zahlungsfähigkeit des haftpflichtigen Halters gewährleistet ist.

Meldung eines Schadenfalls:

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Haftpflichtschaden (Schäden gegenüber Drittpersonen ohne, dass Ihr Auto einen Schaden erlitten hat)

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