Ihre Mitarbeiterunfälle.
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG

Unfallversicherung gemäss UVG

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) hat die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung zu erfüllen und gilt für sämtliche Mitarbeitende Ihres Unternehmens, von den Festangestellten über Praktikanten bis hin zu Schnupperlehrlingen.

Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern. Arbeitnehmer mit einem Arbeitspensum von durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind ausschliesslich gegen Berufsunfälle versichert. Die Heilungskosten für Nichtberufsunfälle sind in diesem Fall über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) gedeckt. Selbständigerwerbende unterstehen nicht dem Unfallversicherungsgesetz, können sich aber auf freiwilliger Basis anschliessen.

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